Verrechnung

Wie werden die Sitzungen verrechnet?

Ich bin Vertragslogopädin für die ÖGK (ehemals Gebietskrankenkasse), Sie benötigen eine Verordnung vom Facharzt (zB HNO-Arzt, Zahnarzt, Kinderarzt, Neurologe) und müssen nichts bezahlen - die Verrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Krankenkasse.


Für alle anderen Krankenkassen bin ich Wahllogopädin, das bedeutet, dass die Therapie vorerst von Ihnen bezahlt werden muss, sie aber bei Ihrer Krankenkasse einreichen können und einen Teil der Kosten (ca. 50%) refundiert bekommen. Auch hierfür benötigen Sie eine Verordnung vom Facharzt, die allerdings auch chefärztlich bewilligt werden muss. Achtung: die Verordnung muss spätestens bei der 2. Therapieeinheit bewilligt sein, damit eine Refundierung durch die Krankenkasse erfolgen kann. 

Die Therapiekosten richten sich nach den Tarifempfehlungen des Berufsverbandes logopädieaustria für freiberuflich tätige LogopädInnen. Im Tarif sind direkte Leistungen (Therapie) sowie indirekte Leistungen (Vor- und Nachbereitungszeit) enthalten.

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